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DIE KANZLEIMAXIME
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Strafrecht ist staatlich legitimierte
Gewalt.
Wir verstehen unsere Aufgabe darin, diese Gewalt zu bändigen
und auf das Menschliche zurückzuführen und dafür
zu sorgen, daß von Beginn des Strafverfahrens an niemand
dieser Gewalt ungeschützt ausgesetzt ist.
Eine Justiz, die in immer stärkerem Maße die Freiheitsrechte
des Einzelnen durch inflationäre Verhängung von Untersuchungshaft
mißachtet braucht mehr denn je einen starken Gegenpol
in Form einer entschiedenen und standfesten Verteidigung um
diese Einschränkung der Freiheit auf das Unvermeidliche
zu reduzieren. |
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PETTENKOFERSTR.
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